Verfasst am: Mo Jan 29, 2007 4:54 pm Titel: Balkon und Wintergarten
Wenn ein Vermieter einer Eigentumswohnung den Balkon seiner Wohnung zu einem Wintergarten umgebaut hat, ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer, ist er bei einem Antrag von nur einem anderen Eigentümer verpflichtet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Ist der Eigentümer dazu nicht bereit, so kann der Rückbau gegen Erstattung der Kosten per "Ersatzvornahme" vorgenommen werden.
Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet den Rückbau zu dulden.
(Bundesgerichtshof, V ZR 112/06)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.