 | Bausparvertrag Bausparen |
Anonymous schreibt "Beim Bausparvertrag kommen die Bildung von Kapital und ein zinsgünstiges Darlehen unter Dach und Fach.
"Früh übt sich" lautet eine allseits bekannte Weisheit. Bei der Baufinanzierung ist das nicht anders. Wer von den eigenen vier Wänden träumt, sollte sich frühzeitig etwas auf die hohe Kante legen, um einen soliden Grundstock zu haben.
Mehr als die Hälfte aller Bauherren und Käufer wählen diesen Weg. Der Bausparvertrag verbindet die Bildung von Kapital mit einem zinsgünstigen Darlehen. Kaum ein anderes Finanzierungsprodukt bietet diesen Vorteil.
Und: Auch in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist das seit 1885 in dieser Form bekannte Bausparen eine risikoarme Geldanlage. 2003 zählte das Statistische Bundesamt mehr als 33 Millionen laufende Verträge. Diese können auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des künftigen Eigentümers zugeschnitten werden. In der Sparphase zahlt er regelmäßig eine feste Summe ein. So sammelt sich das Eigenkapital für die spätere Finanzierung an.
Das Prinzip des Bausparens basiert auf der Logik, dass eine Gemeinschaft von Bausparern schneller zum Ziel gelangt, als der Einzelne. In der Sparphase wird das Geld von den Bausparkassen relativ niedrig verzinst. Wenn der Sparer ein bestimmtes Kapital angesammelt und eine intern errechnete Zielkennziffer erreicht hat, ist der Vertrag zuteilungsreif. Dann erhält der Kunde sein Kapital sowie die Darlehenssumme ausbezahlt. Beides zusammen ergibt die Bausparsumme.
Beim Darlehen werden relativ günstige Zinsen erhoben. Guthabenverzinsung, Darlehenszins und Tilgung werden bereits beim Vertragsabschluss festgelegt; sie gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Je nach dessen Gestaltung beträgt die Tilgung monatlich zwischen vier und zehn Prozent. Die Darlehen können in der Regel zwischen sieben und zehn Jahre zurückbezahlt werden. Bausparverträge können in unterschiedlicher Höhe abgeschlossen werden. Als Eigenkapital müssen meist 40 Prozent der Bausparsumme angespart werden.
Wer also einen Vertrag über 50.000 Euro abschließt, muss 20.000 Euro sparen, um eine Darlehenssumme in Höhe von 30.000 Euro zu erhalten - die dann auch tatsächlich nur fürs Bauen oder zur Modernisierung verwendet werden darf.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Bausparvertrag abzuschließen, sollte sich zunächst drei Punkte vergegenwärtigen.
Erstens: Bausparen empfiehlt sich immer dann, wenn kein oder nur geringes Eigenkapital vorhanden ist. Das macht diese Form der Geldanlage gerade für junge Familien mit Kindern attraktiv.
Zweitens: Es sollte frühzeitig mit dem Sparen begonnen werden. Viele beginnen oftmals bereits während der Ausbildung mit dem Bausparen. Mit kleinen Beiträgen schaffen sie sich ein finanzielles Polster, das sie nach ein paar Jahren in die Lage versetzt, beispielsweise ein eigenes Appartement zu erwerben. Das dann wiederum später den Grundstock für den Kauf eines Hauses bildet kann.
Allerdings sollte – der dritte Punkt – vor Abschluss des Bausparvertrags klar sein, ob der Eigentümer in spe eine Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhält.
Auf die Wohnungsbauprämie haben Bausparer ab dem 16. Lebensjahr Anspruch. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden nicht höher als 25.600 Euro liegen. Bei Verheirateten liegt diese Grenze bei 51.200 Euro. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent auf die eingezahlten Beiträge. Gefördert werden Sparleistungen in Höhe von maximal 512 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 1024 Euro bei Verheirateten pro Jahr. Das bedeutet eine maximale Prämie von 45,06 Euro beziehungsweise 90,11 Euro.
Die zweite Form der staatlichen Unterstützung sind die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers, die ebenfalls auf das Bausparkonto überwiesen werden können. Alleinstehende Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro liegt, und Verheiratete, die nicht mehr als 35.800 Euro verdienen, kommen in den Genuss einer Arbeitnehmerzulage.
Dabei zahlt der Staat neun Prozent auf höchstens 470 Euro. Jeder, der diese Möglichkeit nutzen kann, erhält daher jährlich rund 43 Euro. Die staatlichen Zuschüsse werden nicht einfach dem Konto gutgeschrieben, sondern mit der Steuer verrechnet oder bei der Zuteilung des Bausparvertrags ausbezahlt.
Bausparvertrag Bausparen
zurück Hausfinanzierung nächste
Öffentliche Förderprogramme für die Finanzierung"
|
|
|
|
| |
| Verwandte Links |  |
| Artikel Bewertung |  |
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
| |
|