Verfasst am: Di Aug 28, 2007 2:36 pm Titel: Besitzüberlassungsrecht
Hat ein Vermieter mit einen Wohnungsinteressenten bereits einen Mietvertrag abgeschlossen und er geht für dieselbe Wohnung ein weiteres Mietverhältnis ein, so hat der erste Mieter nicht das Recht des Besitzüberlassungsrechtes durch eine einstweilige Verfügung zu sichern.
Es bleibt dem Vermieter vorbehalten wem er letztendlich die Wohnung gibt und welchem „Mieter“ er evt. einen Schadensersatz leisten muss.
Hierbei macht es ja wenig Sinn, einen „Vermieter einem Mieter“ denn es gar nicht haben möchte ein Mietverhältnis aufzudrängen.
(AZ: 8W 7/07)
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