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 betriebliche Altersvorsorge

News WohnungenAnonymous schreibt "Die betriebliche Altersvorsorge ist eine lukratives Angebot, die Rentenlücke zu stopfen.
siehe auch: Sozialrecht Forum
Es ist schon eine Entwicklung, die verwundert. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine von ihm selbst finanzierte betriebliche Altersvorsorge und damit auf eine ideale Ergänzung der privaten Altersvorsorge. Aber längst nicht alle haben sich diesen Vorteil bislang zu Nutze gemacht.

Und ebenso viele Unternehmen harren erst einmal der Dinge, die da kommen. Dabei bietet die betriebliche Altersvorsorge jede Menge Vorteile - sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Vorteile für den Arbeitnehmer

Als erster Vorteil ist sicherlich die Entgeltumwandlung zu nennen. Eine Beispielrechnung verdeutlicht das. Bei einem Bruttolohn von 2.160 Euro erhält ein Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben rund 1.324 Euro netto. Spart er im Zuge der Entgeltumwandlung jeden Monat 50 Euro an, so werden auf diesen Betrag weder Steuer noch Sozialabgaben fällig.

Die Folge: Von 2.110 Euro bleiben am Ende 1.302 Euro netto übrig. Das sind nur 22 Euro weniger als ohne die Entgeltumwandlung. Zugleich werden aber 50 Euro gespart. Mit den Modellen der betrieblichen Altersvorsorge kann ein Arbeitnehmer etwa 100 Prozent mehr für seine Altersvorsorgung ansparen als dies mit traditionellen Finanzierungsmodellen der Fall ist.

Weitere Vorteile sind die flexible Beitragshöhe und die Möglichkeit, gleichzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung mitabzuschließen. Die Pensionskasse "neue Leben" der Sparkasse ermöglicht beispielsweise den Leistungsbezug ab dem 60. Lebensjahr, die Weiterführung der Versicherung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder dem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber.

Vorteile für den Arbeitgeber

Und auch der Arbeitgeber kann von der betrieblichen Altersvorsorge in seinem Betrieb profitieren. Zunächst ist die Einsparung von Zahlungen an die Sozialversicherungen zu nennen. Werden etwa 10 Mitarbeiter eines Unternehmens über eine Pensionskasse versichert, dann spart das dem Unternehmer bis Ende 2008 rund 20.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Bei 70 Mitarbeitern liegt diese Summe bei rund 140.000 Euro.

Voraussetzung: Die Mitarbeiter nutzen die Entgeltumwandlung im Wege der Pensionskasse bis zur maximalen Beitragshöhe, die bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2005: 2.496 Euro).

Das Verfahren ist verwaltungsfreundlich, weil man ein externes Unternehmen an seiner Seite hat, das die gesamte Verwaltung übernimmt. Dadurch ist es recht kostengünstig und zudem flexibel zu handhaben und bilanzneutral. Auf diese Weise ist der Rechtsanspruch des Mitarbeiters auf eine betriebliche Altersvorsorge unkompliziert erfüllt.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Möglichkeit, den Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. So bietet sich durch die Pensionskasse auch die Möglichkeit, eine Lohnerhöhung in beiderseitigem Interesse geldwert umzuwandeln. Denn von einer Lohnerhöhung von etwa drei Prozent kommt beim Arbeitnehmer maximal die Hälfte wirklich an.

Zudem entstehen für den Arbeitgeber zusätzlich dazu weitere Kosten für die gestiegenen Sozialversicherungbeiträge. Fließt die Lohnerhöhung indes direkt in die Pensionskasse, erhält der Arbeitnehmer die Summe bis zu den Höchstgrenzen abzugsfrei und der Arbeitgeber spart die fälligen Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherungen. betriebliche Altersvorsorge

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