Verfasst am: Di Jun 12, 2007 3:11 pm Titel: Betriebskosten für den Aufzug bei Erdgeschossmietern
Nach einem Urteil des BGH (AZ.: VIII ZR 103/06) müssen auch die Mieter vom Erdgeschosswohnungen sich an den Betriebskosten des Aufzuges beteiligen. Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstromes, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung Pflege der Anlage, der regelmässigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch den Fachmann sowie die Kosten der Reinigung der Anlage.
Reparaturkosten gehören da nicht zu.
Der BGH vertritt die Auffassung, das die Beteiligung an den Aufzugkosten den Erdgeschossmietern unabhängig von dem konkreten Nutzen nicht unangemessen benachteiligt.
Eine nach der Nutzung differenzierende Umlage der Aufzugkosten wäre nach dem Urteil des BGH nicht praktikabel. Gründe der Praktikabilität und der Überprüfbarkeit für den Mieter sprechen laut BGH für eine Abrechung nach einem einheitlichen Maßstab.
Betriebskosten für den Aufzug bei Erdgeschossmietern
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