Verfasst am: Mo Jan 15, 2007 3:28 pm Titel: Eigentumswohnung in Wohnanlage
Besitzt ein Eigentümer zwei Wohnungen auf einer Etage derselber Wohnanlage und muss er - um die Wohnung zu wechseln - jeweils durch den Hausflur gehen, so darf er seine Zimmer durch einen Mauerdurchbruch und Verbindungstür miteinander verbinden.
Es sei denn, die Teilungserklärung der Wohnanlage würde etwas anderes sagen.
Außerdem nimmt er die Veränderung nur innerhalb seines Besitzes vor, so dass Miteigentümer keinen erfolgreichen Einspruch erheben können.
(Bayerisches Oberstes Landgericht, 2Z BR 8/00)
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