Verfasst am: Di Jan 02, 2007 4:58 pm Titel: Eigentumswohnung und Gemeinschaftsordnung
Ist in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentumsanlage geregelt, dass die während einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse in ein Beschlussbuch eingetragen werden müssen, so bedeutet eine fehlende Niederschrift nicht automatisch, dass der Beschluss nichtig ist.
Die Entscheidung der Versammlung kann jedoch angefochten werden.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 207/04)
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