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Einzug Vertragsbeginn

 
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admin
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Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 4:10 am    Titel: Einzug Vertragsbeginn Antworten mit Zitat

Vermieter muss Einzug zu Vertragsbeginn sicherstellen

Der Vermieter muss sicherstellen, dass der Mieter pünktlich zum vereinbarten Vertragstermin in die Wohnung einziehen kann. Die durch eine Verzögerung der Wohnungsübergabe zusätzlich anfallenden Kosten muss der Vermieter übernehmen, entschied das Amtsgericht Köln (209 C 542/02).

Die neue Mieterin erschien nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) am vereinbarten Einzugstermin samt Umzugswagen zur Wohnungsübergabe. Zur der Übergabe kam es jedoch nicht, da die Wohnung nicht bezugsfertig war. Der von der Vormieterin verlegte Laminatboden war nicht entfernt und die Wände in den Wohnräumen waren nicht abtapeziert worden. Auch Einrichtungsgegenstände der Vormieterin befanden sich noch in der Wohnung.
Die Mieterin forderte die Hausverwaltung auf, die Wohnung in den vertraglich vereinbarten Zustand zu versetzen. Wegen der hierzu erforderlichen Arbeiten verzögerte sich die Wohnungsübergabe um weitere vier Tage. Die Mieterin verlangte Schadensersatz für die zusätzlichen Umzugskosten (Umzugshelfer und Transporter).

Der Vermieter kann sich demgegenüber auch nicht auf eine im Mietvertrag enthaltene Regelung, dass das Mietverhältnis am vereinbarten Einzugstermin beginnt, soweit die Wohnung bezugsfertig oder beziehbar ist, berufen. Diese Vertragsklausel ist unwirksam. Tatsächlich ist der zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossene Mietvertrag, wonach die Wohnung am 02.04. übergeben werden sollte, ein absolutes Fixgeschäft. Denn eine Nachholung der durch die Verzögerung der Übergabe verlorenen Zeit ist ausgeschlossen. Die Mieterin hatte ihre alte Wohnung im Vertrauen auf die Beziehbarkeit der neu angemieteten Wohnung geräumt. Zudem war sie durch die Verzögerung gezwungen, sich eine anderweitige Unterkunft zu besorgen sowie den bereits begonnenen Umzug abzubrechen.
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