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Effektivzins


Der effektive Jahreszins sind die als jählicher Vomhundertsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredites (§ 6 Abs. 1PAngV).
Er weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag enthaltenen Normalzins ab. In die Berechnungen einzubeziehen sind der Normalzins, Agio und Disagio, Bearbeitungsgebühr, Kreditvermittlungskosten und Prämien für Restschuldversicherungen.






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Finanzbegriffe zum Thema Bauen und Finanzierungen

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