Effektivzins
Der effektive Jahreszins sind die als jählicher Vomhundertsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredites (§ 6 Abs. 1PAngV).
Er weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag enthaltenen Normalzins ab. In die Berechnungen einzubeziehen sind der Normalzins, Agio und Disagio, Bearbeitungsgebühr, Kreditvermittlungskosten und Prämien für Restschuldversicherungen.
[ Zurück ]
Finanzbegriffe zum Thema Bauen und Finanzierungen Copyright © von günstige Immobilien Finanzierungen, Mietrecht bei Eigentumswohnungen - (832 mal gelesen) |