Verfasst am: Fr Jan 20, 2006 5:19 am Titel: Miethöhe Sinkende Mieten
Miethöhe Sinkende Mieten
(dmb) Auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete sinkt und hierdurch die zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Miete rechnerisch mehr als 20 Prozent über der Durchschnittsmiete vor Ort liegt, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Rückzahlung überzahlter Mieten (AG Hamburg 48 C 160/03).
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) bestimmt Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz zwar, dass Mieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigen, unwirksam sind und zurückgefordert werden können, wenn der Vermieter ein geringes Wohnungsangebot vor Ort ausnutzt. Das gelte aber nach dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg dann nicht, wenn die 20-Prozent-Überschreitung erst im Laufe des Mietverhältnisses aufgrund von sinkenden Vergleichsmieten eintritt: „Ein wirksam abgeschlossenes Rechtsgeschäft kann durch bloße Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht nachträglich (teil-)nichtig werden.“
Verstößt die vereinbarte Miete bei Vertragsabschluss nicht gegen das Wirtschaftsstrafgesetz, dann ist sie wirksam, und daran ändert sich auch dann nichts, wenn im Laufe der Mietzeit die ortsübliche Vergleichsmiete sinkt. Selbst dann nicht, wenn hierdurch die vereinbarte Miete die ortsübliche Miete um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.