Verfasst am: Mo Aug 21, 2006 11:39 pm Titel: Mietrecht, Klavier in der Wohnung
Einem Mieter darf es nicht vom Vermieter verboten werden, ein Klavier aufzustellen und es (außerhalb der allgemeinen gültigen Ruhezeiten) zu nutzen.
Das Landgericht Frankfurt am Main erlaubte es einem Musiklehrer, das Klavier in der Wohnung aufzustellen und erklärte das Verbot des Vermieters, das Musikinstrument in die Wohnung zu Transportieren, für ungültig. Das Musizieren gehört zum normalen Gebrauchsrecht von Mietern.
Insbesondere ein Musiklehrer darf nicht darauf verwiesen werden, den Unterricht außerhalb der Wohnung vorbereiten zu müssen.
(AZ: 2/11 T 36/05)
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