Verfasst am: Di Aug 22, 2006 12:15 am Titel: Mieterhöhung alle zwei Jahre
In einem Mietvertrag, der vorsieht, das der Vermieter sich alle zwei Jahre vorbehält der Mietvertrag zu prüfen und neu festzusetzen und er dann in Abständen seine Mieter auffordert künftig höhere Mietzahlungen zu leisten, so hat er mit dieser einseitigen Festlegung kein "Angebot zum Abschluss eines Erhöhungsmietvertrages" gemacht.
Da damit die Mieterhöhungen unwirksam waren, können die Mieter die Erhöhungsbeiträge zurückfordern.
(Bundesgerichtshof, VIII ZB 199/04)
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