Verfasst am: Di Aug 22, 2006 1:01 am Titel: Schäden am Gemeinschaftseigentum
Ein Wohnungseigentümer, der seine Eigentumswohnung verkauft hat und verpfichtet ist Schäden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen und er das nicht tut und der neue Eigentümer tätig werden muss, so kann der neue Eigentümer den finanziellen Aufwand dafür vom Veräusserer zurück verlangen.
Das Geld ist dann nicht dem Gemeinschaftseigentum zuzuführen.
(Bundesgerichthof, VII ZR 304/03)
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