Verfasst am: Di Aug 22, 2006 12:19 am Titel: Überwachung der Gemeinschaftsflächen
Wenn ein Wohnungseigentümer per Video die Gemeinschaftsflächen überwacht, die von allen Eigentümer und deren Besucher genutzt werden, so können die Besitzer der Wohnung in der Eigentümerversammlung beschließen, das die Videoüberwachung einzustellen ist.
(Oberlandesgericht München, 32Wx 2/05)
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