Verfasst am: Di Aug 22, 2006 1:05 am Titel: beschlusswidrige Baumaßnahme
Wenn ein Wohnungseigentümer, entgegen dem Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft in seiner Wohnung Kunststoff- anstatt Holzfenster einbauen, so kann die Eigentümerversammlung fordern, dass die Fenster wieder entfernt werden.
Der nicht genehmigte Fenstereinbau ist eine "beschlusswidrige Baumaßnahme" und muss korrigiert werden.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 314/04)
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