Verfasst am: Di Aug 22, 2006 1:24 am Titel: Betriebkosten
Mit Blick auf die mögliche Dauer eines Mietvertrages und dem raschen Voranschreiten der technischen Möglichkeiten ist es für Vermieter und Mieter nicht interessengerecht, wenn sich die Parteien im Mietvertrag auf eine ganz konkrete technische Lösung oder auf den Empfang einzelner Rundfunk- und Fernsehprogramme festlegen würde.
Der Mieter kann die Bezahlung der Position in seiner Nebenkostenabrechnung nicht mit der Begründung verweigern, der Vermieter habe zwischenzeitlich auf Satelittenempfang umgestellt.
Allerdings müssen die Kosten sich im Rahmen dessen bewegen, was bei Gemeinschaftsanschlüssen zu erwarten ist.
(Amtsgericht Lörrach, 1C 1918/04)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.