Verfasst am: Di Aug 29, 2006 1:24 pm Titel: Renovierung und Werbekosten
Wenn ein Vermieter eine Wohnung die vorher vermietet war renoviert und anschließend selbst einzieht, sokann er diese Kosten nicht als "Werbekosten vom steuerpflichtigen Einkommen" geltend machen.
Selbst dann nicht, wenn die Renovierung als dringend anzusehen ist, da der letzte Mieter die Wohnung in einen schlechten Zustand verlassen hat. Das wäre in diesem Falle noch Aufgabe der Mieters gewesen.
Das Finanzgericht Hamburg lehnte diese "steuerwirksame Berücksichtigung " ab.
(AZ: IV B 7/05)
Renovierung und Werbekosten
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