Verfasst am: So Nov 05, 2006 7:07 pm Titel: Mietkaution
Vermietern ist es nicht gestattet, neben der "auf drei Monatsmieten begrenzten" Kaution vom Mieter weitere Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Ein Vermieter wollte einen weiteren formellen Mieter in den Mietvertrag mit aufnehmen, der aber die Wohnung nicht nutzen sollte -
Das Landgericht Leibzig untersagte diese Art der Übersicherung.
(AZ: 1 S 5846/04)
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