Verfasst am: Mo Dez 04, 2006 4:52 pm Titel: Parkett und Abnutzung in der Mietwohnung
Die Klausel in einem Mietvertrag, nach der Mieter, dessen Wohnung mit Parkett ausgelegt ist, für die Abschleif- und Versiegelungsarbeiten zuständig ist, ist unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
Kratzer im Parkettfußboden gehören zu den normalen Gebrauchsspuren, für die der Vermieter keinen Schadensersatz verlangen kann.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U46/03)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.