Verfasst am: Di Jan 02, 2007 4:36 pm Titel: Wohnungsübergabe und Schlüssel
Gibt ein Mieter bei der Wohnungsübergabe nicht alls Schlüssel an den Vermieter zurück, so kann dieser auf Kosten des Mieters neue Schlösser einbauen lassen.
(Amtsgericht Münster, 187 C 2430/02)
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