Verfasst am: Di Jan 02, 2007 4:54 pm Titel: Eigentumswohnungen und Schranke
Ist das Geländer einer - mehrere hundert Einheiten umfassende - Wohnungseigentumsanlage durch eine Schranke gegen unberechtigt einfahrende Fahrzeuge gesichert, so kann die Beseitigung der Sperre nur dann verlangt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Bewohner nicht durch Unbefugte gestört werden (was hier nicht garantiert werden konnte).
(Oberlandesgericht München, 8 U 4257/04)
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