Verfasst am: Mo Jan 15, 2007 3:35 pm Titel: Eigentumsanlage und Restaurauntbetrieb
Sind die Erdgeschoss und Kellereinheiten in einer Wohnungseigentumsanlage in der Vergangenheit als Restaurant genutzt worden, so können die übrigen Eigentümer nach dem Verkauf der Räume von neuen Eigentümer verlangen, dass er den bereits aufgenommenen Betrieb wieder einstellt, wenn Sie durch extreme Lärm- und Geruchsentwicklung gestört werden und die Einheiten lediglich in der Teilungserklärung als "Laden mit Lager" bezeichnet sind.
Das gilt auch dann, wenn die Verwalterin der gewünschten Nutzung bzw. Weiternutzung zugestimmt hatte.
(Kammergericht Berlin, 24 W 135/04)
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