Verfasst am: Mo Feb 26, 2007 4:12 pm Titel: Heizkostenabrechnung
Hat ein Vermieter erst mitte des laufenden Abrechnungsjahr Wärmezähler an die Heizkörper der Wohnung anbringen lassen, so kann er die gemessenen Heizkosten aus der zweiten Jahreshälfte nicht einfach rechnerich auf die erste Jahreshälfte übertragen.
Er muss begründen, warum die die Wärmemesseinrichtung erst so spät installiert worden ist.
Eine andere Art der Berechnung, etwa nach so genannter Gradtagszahlen, darf nach Meinung des Amtsgerichtes Aachen nur dann vorgenommen werden, wenn die Wärmemessung dem Vermieter aus "von ihn nicht zu vertretenen Gründen nicht, noch nicht oder verübergehend nicht möglich war"
(AZ: 11 C 350/06)
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