Verfasst am: Mi März 14, 2007 4:11 pm Titel: Tierhaltung
Ein Mieter, der die Klausel im Mietvertrag hat, das die Tierhaltung von Hunden und Katzen (Ausnahme Ziervögel, Zierfische) der Zustimmung des Vermieters bedarf, kann anschließend nicht durchsetzen, zwei Kurzhaarkatzen ohne Zustimmung der Vermieters in die Wohnung aufnehmen zu dürfen. Diese Klausel im Mietvertrag ist nicht zu beanstanden.
(AZ: 2 S 46/06)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.