Verfasst am: Mo März 26, 2007 9:38 pm Titel: Wohnungsübergabeprotokoll
Ein Mieter, der aus seiner Wohnung auszieht und in der Vergangenheit immer wieder mit seinem Vermieter (auch gerichtlich) im Streit lag, kann nicht per einstweiliger Verfügung durchsetzen, dass der Vermieter (oder ein Bevollmächtigter) zu einem abschließenden Besichtigungstermin erscheint und ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschreibt.
Zwar hat der Vermieter die Pflicht an der Rückgabe der Wohnung nach Vertragsende mitzuwirken, der Mieter wird aber nicht benachteiligt, wenn er die Wohnungsschlüssel abgibt, ohne ein Protokoll zu erhalten.
Das Landgericht Frankenthal machte aber deutlich, das der Vermieter in jedem Fall eine etwaige Verschlechterung der Wohnung beweisen müsste.
Ausserdem setze er sich damit in Annahmeverzug.
(AZ: 8 T 86/06)
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