Verfasst am: Mi Apr 04, 2007 9:12 pm Titel: Verwaltungsrecht
Wird die Polizei von Bewohnern eines Mehrfamilienhauses gerufen, weil aus der Wohnung eines Mitbewohners starke Klopf- und Knackgeräusche zu vernehmen sind, somuss der nicht anwesende Mieter den Polizeieinsatz nicht bezahlen.
Das gilt auch dann, wenn die Beamten befürchteten, dass ein defektes Elektrogerät die Geräusche verursachte und dadurch ein Brand hätte ausgelößt werden können.
Stellt sich heraus, dass das Klopfen von der Heizung ausgegangen ist und durch einfaches zurückdrehen des Heizkörperventils abgestellt werden konnte, so ist der Polizeieinsatz kostenlos.
Der Mieter konnte nicht vorhersehen, dass ein Thermostatventil derart Klopfgeräuche verursachen würde.
(Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, 5 K 1581/06)
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