Verfasst am: Di Jun 12, 2007 1:02 am Titel: Mobilfunksendeanlage in der Mietwohnung
Wenn einem Vermieter, behördlicherseits eine Mobilfunksendeanlage erlaubt worden ist, kann sich der Mieter dagegen nicht wehren, wie der BGH entschieden hat. (AZ.: VIII ZR 74/04).
Den Urteil lag eine Klage eines bettlägerigen Mieters zugrunde, der auch noch einen Herzschrittmacher hatte und Angst hatte, dass sein Herzschrittmacher duch die Strahlung gestört werden könnte.
Da die Sendemasten die vorgeschriebenen Grenzwerte jedoch nicht überschreiten, ist das Risiko für der Mieter zumutbar.
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