Verfasst am: Mi Jun 27, 2007 3:08 am Titel: Erstattung der Mietkaution beim Auszug
Ist ein Mieter aus seiner Wohnung ausgezogen, bevor das Haus von einem neuen Eigentümer übernommen wurde, so hat der Mieter "die Kaution sowie die Abrechung der Betriebkosten betreffend" nur noch mit dem früherem Mieter zu tun. Das kann zwar dazu führen, dass er bei der kaution leer ausgeht, wenn der vorherige Eigetümer insolvent ist und die Mietsicherheit nicht getrennt von seinem anderen Vermögen angelegt hatte.
Hätte der Mieter jedoch rechtzeitig dafür sorgen können, dass der Vermieter das Mietergeld "sicher" einem Geldinstitut Bank usw. anvertraut hätte - notfalls durch Klage.
(Bundesgerichtshof, VIII ZR 219/06)
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