Verfasst am: Mi Jun 27, 2007 3:25 am Titel: Mietrecht und Eigenbedarfskündigung
Hat der Käufer einer Immobilie dem im 1 Obergeschoss wohnenden Mieter eine Eigenbedafskündigung ausgesprochen bevor er als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden ist, so kann der Mieter - wehrt er die Kündigung ab - vom neuen Eigentümer keinen Schadensersatz für den Ihn verteidigenden Rechtsanwalt verlangen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart machte deutlich, dass eine evt. Pflichtverletzung des Wohnmietvertrages durch den neuen Eigentümer wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung bereits daran scheitert, das zwischen den Parteien zur Zeit des Zugangs des Kündigungsschreibens noch kein Wohnungsmietvertrag beststand.
Erst durch den Eintrag im Grundbuch tritt der neue Eigentümer in den bestehenden Mietvertrag.
(AZ: 5U 197/05)
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