Verfasst am: Mi Jun 27, 2007 3:46 am Titel: Brandschutzwand mit Glasbausteinen
Eine Gebäudeabschlusswand, die weniger als 2,5 Meter von der Nachbargrenze steht, muss "die Voraussetzung einer Brandwand" erfüllen.
Sie muss mit "nicht brennbaren Baustoffen" hergestellt sein und darf keine Öffnungen enthalten z.B Glasbausteine.
Der Eigentümer muss die eingebauten Glasbausteine auch noch nach Jahren wieder entfernen, somal Sie bei der Bauabnahme nicht bemerkt wurden und auch nicht offiziel genehmigt wurden. Ein Vertrauensschutz sei nicht entstanden.
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, AZ: 10 K 4946/03)
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