Verfasst am: Mi Jun 27, 2007 3:39 am Titel: Wohnungsmängel im Altbau
Wer in einen 80 Jahre alten Haus einzieht, indem vor rund 20 JAhren die Fenster erneuert wurden, der kann seinen Vermieter nicht verpflichten "wegen häufig auftretenden Schwitzwasser" Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.
Bei einen Altbau ist es üblich das in beheitzen Räumen mit alten Fenstern Schwitzwasser auftritt. Das Amtsgericht Hannover bestätigte, das sich der Mieter mit dem vor Abschluß des Mietvertragen vorgefundenen Gegebenheiten abzufinden hätte.
(AZ: 409 C 13101/06)
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