Verfasst am: Mi Jul 18, 2007 4:27 pm Titel: Rückständige Zahlungen bei Energieversorgern
Ein Energieversorger (Strom, Wasser und Gas) kann eine Eigentümergemeinschaft auch dann für rückständige Zahlungen zur Kasse bitten, wenn der Verwalter der Eigentumsanlage das Geld, „in strafrechtlich relevanter“ Weise nicht an der Versorger abgeführt hat, obwohl die Eigentümer Ihre Hausgeldzahlung regelmäßig gezahlt haben.
Das Argument das der Versorger die Eigentümer hätte Informieren müssen gilt hier nicht.
Die Auswahl eines vernünftigen Hausverwalters ist schließlich Sache der Eigentümer.
Die Konsequenzen der „schlechten Hausverwaltung“ haben somit die Eigentümer zu tragen.
(AZ: 26 O 13359/06)
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