Verfasst am: Mi Jul 18, 2007 4:30 pm Titel: Ankündigungen bei Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnungen muss der Vermieten vorher ankündigen. Die Auswirkungen der Maßnahmen müssen genau dargestellt werden. Einen Mieter aus dem obersten Stock war nur mitgeteilt worden, dass sein Balkon verglast werden sollte. Das zusätzlich eine verglaste Überdachung entsteht war im nicht mitgeteilt worden. Der Mieter klagte und bekam Recht. Die genauen Modernisierungsmaßnahmen hätte man vorher genau schriftlich fixieren müssen.
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