Verfasst am: Do Jul 26, 2007 3:50 pm Titel: Wohnrecht und Mieteinnahmen
Bei der Übertragung eines Hauses an den Sohn und dem lebenslangen Mietrecht der Mutter müssen die Mieteinnahmen auf den Sozialhilfeträger (der einen Teil der Heimkosten trägt) übergehen.
Hier musste die Mutter in ein Pflegeheim und der Sohn kassierte die Mieteinnahmen vom neuen Mieter.
Eine wirtschaftlich bessere Situation des Sohnes, dürfe durch so einen Situation nicht passieren. Es sollte die selbe Situation sein, als wenn die Mutter noch in der Wohnung lebe.
(Bundesgerichtshof, V ZR 163/06)
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