Verfasst am: Do Jul 26, 2007 3:55 pm Titel: Erläuterung der Betriebskosten
Ein Mieter kann die Betriebskostenabrechung (hier Niederschlagswasser) jederzeit beim Vermieter einsehen. Eine Erklärung und eine Erläuterung dazu, muss der Vermieter jedoch nicht geben. Dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet.
Falls es bei der Durchsicht zu Fragen kommt, muss der Mieter sich einen Fachmann zu Hilfe holen.
(Landgericht Berlin, 67 S 225/06)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.