Verfasst am: Di Aug 14, 2007 4:27 am Titel: Gartenbenutzung im Mehrparteienhaus
Wenn in einem Mehrparteienhaus ein Mieter einen Teil des Garten nutzen kann (eigene Gartennutzung), indem er das Grundstück mit Blumenkübel und Zäunen eingrenzt, so kann der Vermieter diese Duldung widerrufen, wenn er beabsichtigt das Gartengrundstück umzugestalten, sodass alle Parteien den Garten nutzen können. . Wenn im Mietvertrag auch nicht von einen Sondernutzungsrecht (Alleinnutzungsrecht) steht, ist der Vermieter berechtigt das Sondernutzungsrecht aufzuheben, weil das Interesse aller Mieter hier vorgeht.
(Berlin, 8 U 83/06)
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