Verfasst am: Do Jul 26, 2007 4:00 pm Titel: Tierhaltung in der Mietwohnung
Wenn ein Vermieter in seinen Mietvertrag eine Tierhaltung ausschließt und der Mieter trotzdem eine Katze hält und diese den Teppichboden durch Urin verschmutz, so hat der Mieter den Schaden zu tragen.
Eine Reinigung der Teppich kann man in so einen Fall ausschließen, da der Teppich durch die Reinigung einen Farbunterschied aufweisen würde.
(Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, 716 C 186/05)
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