Verfasst am: Di Aug 14, 2007 4:28 am Titel: Mietvertrag und Katzenhaltung
Wenn im Mietvertrag eine „Katzenhaltung“ nicht erlaubt ist, und die Katze den Teppichboden der Wohnung durch Urin verschmutzt, so muss der Mieter Schadensersatz leisten. Hierbei reicht es nicht aus den Teppich einfach reinigen zu lassen, da die Harnsäure des Katzenurins tief in die Faser eingedrungen war und diese somit verändert hat. Ein Austausch von nur einem Teilstück des Teppichs kommt hier ebenfalls nicht in Frage, da beim Austausch ein Farbunterschied entstehen würde.
(Amtsgericht Hamburg, 716 C 186/05)
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