Verfasst am: So Aug 26, 2007 3:39 pm Titel: Rückzahlung von Energieversorgern
Verteilt der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage eine Rückzahlung des Energieversorgers der Anlage nach Einheiten „statt wie von zwei Eigentümern gefordert“ nach dem tatsächlichen Verbrauch und ergibt die Gutschrift dadurch einen höheren Betrag als die eigentliche Erstattung, so hat er damit einen Fehler begangen, der einen wichtigen Grund für seine Abberufung darstellt.
Da es sich aber um einen verzeihlichen Fehler handelt, der dem Verwalter auch keine persönliche Bereicherung einbrachte kann er im „Amt“ bleiben.
(Oberlandesgericht Schleswig Holstein, AZ: 2 W 137/06)
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