Verfasst am: So Aug 26, 2007 3:40 pm Titel: Kosten für Aufzüge in einer Wohnanlage
In einer Wohnungeigentumsanlage sind die Kosten für Aufzüge und die Reinigung der Treppenhäuser als „Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs“ auch von Eigentümer zu tragen die diese Einrichtung nicht nutzen.
Ausnahme: Wenn in der Teilungserklärung eine andere Regelung vorgesehen ist, dass Kosten für die allgemeine Umlage auszunehmen sind, die „nur einem Teil der Wohnungseigentümer zu geordnet werden können und diese alleine tragen müssen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.