Verfasst am: Di Aug 28, 2007 2:37 pm Titel: Eigenbedarf einer GBR
Eine vermietete Wohnung kann von einer GBR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes) wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
Es muss jedoch beim Abschluss des Mietvertrages der Teilhaber der Gesellschaft im Mietvertrag stehen.
Hier hatte die GBR die Erdgeschosswohnung vermietet und aus Gesundheitsgründen kam der Teilhaber nicht mehr in seine Dachgeschosswohnung.
(AZ.: VIII ZR 271/06)
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