Verfasst am: Mo Sep 17, 2007 11:18 pm Titel: Markise und Eigentumswohnung
Wenn in einer Wohnungseigentumsanlage eine Markise die gesamte Außenfront inkl. einem Ladenlokal überspannt, so bezeichnet man das auch als „Fassaden gestaltendes Element“. Diese trägt somit maßgeblich zur Gestaltung des Gebäudes bei. Somit gehört die Markise zum Gemeinschaftseigentum.
Hierbei haben bei einer Reparatur alle Eigentümer die Kosten zu tragen.
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main AZ: 20 W 205/05)
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