Verfasst am: Fr Okt 12, 2007 12:46 am Titel: Verjährungsfristen für Schäden an der Wohnung
Mit der Rückgabe der Wohnung beginnen die sechsmonatigen Verjährungsfristen für Schäden oder Veränderungen an der Mietwohnung. Ein Gericht hatte die Klage einer Vermieterin wegen Verjährung zurückgewiesen. Hier wurde vor dem Auszug die Durchführung von Schönheitsreparaturen vereinbart. Die Mieterin war jedoch am 2. September ausgezogen, ohne die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Der Mietvertrag lief erst Ende Oktober ab. Am 10. März des Folgejahres wurde von der Vermieterin eine Schadensersatzklage gestellt.
Hier bei wurde vom Gericht ausdrücklich erwähnt, das mit der Rückgabe der Mietwohnung die Verjährungsfrist beginnt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.