Verfasst am: Di Okt 16, 2007 3:51 am Titel: Nachbarrecht Äste abschneiden
In einer Wohnsiedlung brauchen Grundstückeigentümer keine behördliche Genehmigung dafür, Äste abzuschneiden, die zum Nachbarn rüber ragen. Eingriffe in das Landesnaturschutzgesetzt sind zwar Genehmigungspflichtig, jedoch für einen Baumbestand auf einem Grundstück in einem Wohnort gilt das nicht.
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