Verfasst am: Di Okt 16, 2007 3:52 am Titel: Wohnungskündigung bei Abriss
Wenn ein Mietverhältnis nach zwei Jahren ohne Kündigung enden soll, weil die Räume dann abgerissen und neu aufgebaut werden sollen, so steht dem Mieter kein zwischenzeitliches Kündigungsrecht zu.
Wenn sich die Pläne des Vermieters ändern und er seine Pläne zurückstellt oder die Räume nicht abreist, entfällt die Befristung nicht. Der Mieter kann nur verlangen dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
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