Verfasst am: Di Okt 16, 2007 3:53 am Titel: Kündigung wegen Schimmel
Der Mieter muss dem Vermieter eine angemessene Frist setzen wenn eine Wohnung von Schimmel befallen ist. Der Mieter kann hier nicht fristlos Kündigen.
Um den Mangel zu beheben muss der Mieter eine Abhilfefrist oder eine Abmahnung dem Vermieter zukommen lassen. Somit hat der Vermieter eine Möglichkeit den Mangel zu beheben.
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