.
günstige Immobilien Finanzierungen, Mietrecht bei Eigentumswohnungen  

günstige Immobilien Finanzierungen, Mietrecht bei Eigentumswohnungen: Forums


Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen :: Thema anzeigen - Eigenbedarf
 FAQFAQ   SuchenSuchen   BenutzergruppenBenutzergruppen   ProfilProfil   LoginLogin 

Eigenbedarf

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen Foren-Übersicht -> Mietrecht von A-Z
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
admin
Newbie
Newbie


Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 3:56 am    Titel: Eigenbedarf Antworten mit Zitat

Teurer Eigenbedarf

Zu 13.277,20 DM Schadenersatz hatte das Landgericht Lüneburg (6 S 35/01) einen Vermieter verurteilt, der seine Mieterin zu Unrecht wegen Eigenbedarf gekündigt hatte. Die von ihm eingelegte Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1185/01). Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) hatte der Vermieter mit der Begründung gekündigt, sein Sohn benötige die Wohnung zu Wohnzwecken. Tatsächlich zog der aber erst fast 6 Jahre nach dem Auszug der Mieterin in die Wohnung ein. Nach Auffassung des Landgerichtes Lübeck ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf auch dann unberechtigt, wenn der Nutzungswille des Vermieters oder seines Sohnes nicht in einem angemessenen Zeitraum nach der Kündigung verwirklicht wird. Das Gericht betonte, dass die Räumungsklage des Vermieters nicht erfolgreich gewesen wäre, wenn er wahrheitsgemäß erklärt hätte, er benötige die Wohnung erst in einigen Jahren.

Diese rechtliche Bewertung ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes in Ordnung. Das Gericht erklärte, eine so genannte Vorratskündigung im Hinblick auf einen demnächst entstehenden Eigenbedarf sei im Gesetz nicht vorgesehen. Wird der behauptete Selbstnutzungswunsch nach der Räumung durch die Mieterin nicht realisiert, liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf letztlich nur vorgeschoben war. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes wies das Bundesverfassungsgericht zwar darauf hin, dass der Vermieter nach der Räumung durch den Mieter durchaus bauliche Maßnahmen durchführen könne, bevor er die Wohnung selbst nutzt. Es könne aber nicht beanstandet werden, wenn die Ernsthaftigheit des Selbstnutzungswillens an seine Verwirklichung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach der Räumung geknüpft werde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen Foren-Übersicht -> Mietrecht von A-Z Alle Zeiten sind GMT + 10 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB 2.0.8 © 2001-2003 phpBB Group
phpBB port v2.0.7 based on Tom Nitzschner's phpbb2.0.6 upgraded to phpBB 2.0.7 standalone was developed and tested by:
ChatServ, mikem,
and Paul Laudanski (aka Zhen-Xjell).

Version 2.0.7 by Nuke Cops © 2004 http://www.nukecops.com




© 2004 unterliegt PHPNuke.org. Alle Rechte vorbehalten. Der Code der Website-Engine unterliegt dem Copyright von © PHP-Nuke. PHP-Nuke ist eine freie Software veröffentlicht unter der GNU/GPL.
Portal und Forum zum Thema Mietrecht und Eigentumswohnung, Urteile zum Mietrecht, Finanzierung der Wohnung, Immobilie und Eigentumswohnungen, Kredite, Eigenheimzulage, Immobilien

Erstellung der Seite: 0.090 Sekunden