.
günstige Immobilien Finanzierungen, Mietrecht bei Eigentumswohnungen  

günstige Immobilien Finanzierungen, Mietrecht bei Eigentumswohnungen: Forums


Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen :: Thema anzeigen - Fahrstuhlnutzung
 FAQFAQ   SuchenSuchen   BenutzergruppenBenutzergruppen   ProfilProfil   LoginLogin 

Fahrstuhlnutzung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen Foren-Übersicht -> Mietrecht von A-Z
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
admin
Newbie
Newbie


Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 4:15 am    Titel: Fahrstuhlnutzung Antworten mit Zitat

Fahrstuhlnutzung rund um die Uhr

(dmb) Die Einführung von Betriebszeiten für den Fahrstuhl bzw. die Stilllegung des Fahrstuhls außerhalb von Geschäftszeiten ist unzulässig, entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt (2 W 22/04). Der Vermieter muss den Aufzug „rund um die Uhr“ in Betrieb halten.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hatte der Mieter Gewerberäume im 10. Stock eines Bürohochhauses angemietet. Nachdem die übrigen Mieter alle ausgezogen waren, teilte die Vermieterin über einen Aushang mit:
„Die Benutzung der Aufzüge ist nur noch während der Geschäftszeiten, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 19.00 Uhr, gestattet“. Daneben plante die Vermieterin, eine Zeitschaltuhr einzubauen, so dass der Fahrstuhl außerhalb der Geschäftszeiten stillgelegt werden konnte.

Unzulässig. Bei einem Hochhaus, insbesondere wenn es um Büros im 10. Stockwerk geht, ist der Vermieter verpflichtet, den Fahrstuhl rund um die Uhr, sieben Tag die Woche, sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen, in Betrieb zu halten. Das Oberlandesgericht Frankfurt betonte, dass sichergestellt sein müsse, dass der Mieter, der Räume im 10. Stockwerk angemietet habe, jederzeit Zugang zu diesen Räumen mittels Fahrstuhl erhält, auch zu Nachtzeiten. Insbesondere dürfe es nicht in das Belieben des Vermieters gestellt werden, wann der Aufzug in Funktion gesetzt wird und wann er stillgelegt wird.

Rechtlich – so der Deutsche Mieterbund – sei der Aushang mit den vorgegebenen Betriebszeiten eine so genannte Besitzstörung bzw. sogar eine Besitzentziehung. Der Mieter habe deshalb zu Recht eine einstweilige Verfügung beantragt, die Vermieterin müsse den Fahrstuhl die ganze Woche, rund um die Uhr in Betrieb halten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen Foren-Übersicht -> Mietrecht von A-Z Alle Zeiten sind GMT + 10 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB 2.0.8 © 2001-2003 phpBB Group
phpBB port v2.0.7 based on Tom Nitzschner's phpbb2.0.6 upgraded to phpBB 2.0.7 standalone was developed and tested by:
ChatServ, mikem,
and Paul Laudanski (aka Zhen-Xjell).

Version 2.0.7 by Nuke Cops © 2004 http://www.nukecops.com




© 2004 unterliegt PHPNuke.org. Alle Rechte vorbehalten. Der Code der Website-Engine unterliegt dem Copyright von © PHP-Nuke. PHP-Nuke ist eine freie Software veröffentlicht unter der GNU/GPL.
Portal und Forum zum Thema Mietrecht und Eigentumswohnung, Urteile zum Mietrecht, Finanzierung der Wohnung, Immobilie und Eigentumswohnungen, Kredite, Eigenheimzulage, Immobilien

Erstellung der Seite: 0.154 Sekunden