.
günstige Immobilien Finanzierungen, Mietrecht bei Eigentumswohnungen  

günstige Immobilien Finanzierungen, Mietrecht bei Eigentumswohnungen: Forums


Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen :: Thema anzeigen - Frostschäden
 FAQFAQ   SuchenSuchen   BenutzergruppenBenutzergruppen   ProfilProfil   LoginLogin 

Frostschäden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen Foren-Übersicht -> Mietrecht von A-Z
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
admin
Newbie
Newbie


Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 4:20 am    Titel: Frostschäden Antworten mit Zitat

Frostschäden

Rund 16.000 zugefrorene Wasserleitungen sorgen in jedem Winter für erhebliche Schäden. Nicht selten setzen geplatzte Wasserrohre und Rohrbrüche ganze Wohnungen unter Wasser. Gebäudeversicherungen, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung treten für derartige Frostschäden nur ein, wenn Mieter oder Vermieter die allgemein üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten haben.

Wir raten deshalb, alle Wohnungen immer ausreichend zu beheizen. Bei extremen Außentemperaturen, das heißt hohen Minusgraden, müssen Mieter auch bei Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub oder am Wochenende dafür sorgen, daß ihre Wohnung nicht unbeheizt bleibt. Der Vermieter ist verpflichtet, darauf zu achten, daß dies auch in leerstehenden Wohnungen des Mietshauses geschieht. Bei Thermostatventilen muß zumindest die Frostschutzstellung gewählt werden. Sicherheitshalber sollte vor Urlaubsantritt ein Freund, Verwandter oder Nachbar mit der Betreuung der Wohnung beauftragt werden.

Bei längerer Abwesenheit sollten wasserführende Anlagen, wenn möglich, entleert werden. Besonders frostgefährdete Stellen bei Wasserleitungen und Armaturen sollten zusätzlich mit Stroh oder Glaswolle isoliert werden.

Sind Wasserrohre oder -leitungen tatsächlich zugefroren und helfen so einfache Mittel, wie heißes Wasser, heiße Tücher, Heizlüfter oder Fön nicht weiter, müssen Handwerker, zum Beispiel Installateure gerufen werden. Keinesfalls sollten Mieter selbst mit offener Flamme, Kerzen oder Lötlampe arbeiten. Wichtig ist auch, daß bei jedem Auftauversuch die Wasserzufuhr vorher abgesperrt wird. Wasserrohrbrüche werden häufig erst nach dem Auftauen entdeckt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen Foren-Übersicht -> Mietrecht von A-Z Alle Zeiten sind GMT + 10 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB 2.0.8 © 2001-2003 phpBB Group
phpBB port v2.0.7 based on Tom Nitzschner's phpbb2.0.6 upgraded to phpBB 2.0.7 standalone was developed and tested by:
ChatServ, mikem,
and Paul Laudanski (aka Zhen-Xjell).

Version 2.0.7 by Nuke Cops © 2004 http://www.nukecops.com




© 2004 unterliegt PHPNuke.org. Alle Rechte vorbehalten. Der Code der Website-Engine unterliegt dem Copyright von © PHP-Nuke. PHP-Nuke ist eine freie Software veröffentlicht unter der GNU/GPL.
Portal und Forum zum Thema Mietrecht und Eigentumswohnung, Urteile zum Mietrecht, Finanzierung der Wohnung, Immobilie und Eigentumswohnungen, Kredite, Eigenheimzulage, Immobilien

Erstellung der Seite: 0.152 Sekunden