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Hausverbot für Mieterverein

 
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admin
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Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 4:43 am    Titel: Hausverbot für Mieterverein Antworten mit Zitat

Kein Hausverbot für Mieterverein


(dmb) Der Vermieter darf auch dann kein Hausverbot für Mitarbeiter des Mietervereins verhängen, wenn er sich über deren sorgfältige Arbeit geärgert hat (Amtsgericht Meldorf 80 C 1631/03).

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) stritten sich Mieter und Vermieter unter anderem über Lärmbeeinträchtigungen und den Zustand des Gartens. Ein Mitarbeiter des Mietervereins erstellte im Zusammenhang mit der Rechtsberatung der Mieter ein Besichtigungsprotokoll vor Ort. Dieses Protokoll enthielt detaillierte Äußerungen zu Grünflächen, Hausfassade, Heizungsraum und Hellhörigkeit. Der Vermieter reagierte hierauf „beleidigt“. Er ließ über seinen Rechtsanwalt ein Hausverbot für Mitarbeiter des Mietervereins aussprechen.

Zu Unrecht, wie das Amtsgericht jetzt feststellte. Während das Interesse der Mieter am „Besuch“ des Mietervereins-Vertreters und an dessen „Zeugnis“ eindeutig sei, sei nicht ersichtlich, inwieweit ein das Hausverbot rechtfertigendes Interesse des Vermieters verletzt sein könnte.
Außerdem, so das Amtsgericht, selbst wenn ein Hausverbot gegen den Mietervereins-Vertreter, der das Besichtigungsprotokoll erstellt hat, berechtigt wäre, könnten andere Mitarbeiter des Mietervereins ohne weiteres zu „Besuch“ kommen. Ein generelles Hausverbot sei auf jeden Fall unwirksam.

Der Deutsche Mieterbund weist ergänzend darauf hin, dass das Hausrecht an der gemieteten Wohnung dem Mieter selbst zusteht und nicht dem Vermieter. Der Mieter entscheidet, wer ihn besuchen darf und wer nicht.
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